Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU erlauben

Autor : Benjamin Feb 11,2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz Beschränkungen in den Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) legal heruntergeladene Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Gebrauchsoft und Oracle und hängt vom Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte ab.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Erschöpfung der Verteilungsrechte und des Urheberrechts:

Der Urteil des Gerichts zählt auf dem Grundsatz, dass ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie der Software verkauft und dem Benutzer unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, das Vertriebsrecht erschöpft ist. Dies ermöglicht den Wiederverkauf. Dies gilt für Spiele und Software, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann die Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglicht, das Spiel herunterzuladen.

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In der Entscheidung des Gerichts heißt es ausdrücklich: "In einer Lizenzvereinbarung, die dem Kunden das Recht gewährt, diese Kopie für einen unbegrenzten Zeitraum zu verwenden ... verkauft der RightHolder die Kopie an den Kunden und erschöpfen somit sein ausschließliches Vertriebsrecht ... Daher sogar, sogar Wenn die Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet, kann der Rightholder den Wiederverkauf dieser Kopie nicht mehr ablehnen. "

Die praktische Anwendung umfasst den ursprünglichen Käufer, der den Lizenzcode überträgt und beim Wiederverkauf den Zugang selbst verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes schafft jedoch Komplexitäten. Fragen zu Kontoübertragungen bestehen, insbesondere da physische Kopien beim ursprünglichen Eigentümer registriert bleiben.

Wiederverkaufsbeschränkungen:

Während der Wiederverkauf zulässig ist, muss der Verkäufer seine Kopie beim Verkauf unbrauchbar machen. Die Verwendung der Software nach dem Wiederverkauf stellt eine Urheberrechtsverletzung aus. Das EU -Gericht stellt klar: "Ein ursprünglicher Erwerber ... muss die Kopie machen ... zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs unbrauchbar. Wenn er sie weiterhin benutzte, würde er das ausschließliche Reproduktionsrecht des Urheberrechts verletzen ..."

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Fortpflanzungsrechte und notwendige Kopien:

Das Gericht räumt ein, dass die Vertriebsrechte zwar erschöpft sind, die Rechte der Fortpflanzungsrechte bleiben. Diese Rechte beschränken sich jedoch auf Fortpflanzungen, die für den beabsichtigten Zweck des rechtmäßigen Benutzers erforderlich sind. Dies ermöglicht den Download des neuen Käufers. Das Gericht erklärt: "... Jeder nachfolgende Erwerber ... stellt einen so rechtmäßigen Erwerber dar. Er kann daher herunterladen ... die Kopie ... ein solcher Download muss als Reproduktion angesehen werden ... notwendig, um den neuen Erwerber zu aktivieren Um das Programm zu verwenden ... "

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Backup -Kopien:

Wichtig ist, dass der Wiederverkauf von Backup -Kopien verboten ist. Die Entscheidung des CJEU in Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp. bestätigt diese Einschränkung.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Diese Entscheidung wirkt sich erheblich auf die digitale Vertriebsplattformen aus und verdeutlicht die Rechtslandschaft für den Wiederverkauf digitaler Güter innerhalb der EU. Die praktische Umsetzung und die Schaffung eines robusten Wiederverkaufsmarktes sind jedoch weiterhin Herausforderungen.