Charli XCX 'viraler Apple Dance -Schöpfer verklagt Roblox wegen unbefugter Verwendung im Spiel

Autor : Gabriel May 05,2025

Kelley Heyer, ein prominenter Tiktok -Influencer, der dafür bekannt ist, den viralen "Apple Dance" für Charli XCX 'Song "Apple" zu kreieren, hat eine Klage gegen Roblox eingereicht. Heyer behauptet, Roblox habe ihren Tanz ohne ihre Zustimmung in ihr Spiel integriert und von ihrem geistigen Eigentum profitiert.

Der "Apple Dance", den Heyer auf Tiktok populär gemacht hat, hat erhebliche Traktion erlangt und in Charli XCX 'Tour und auf ihrem Tiktok -Account zu sehen. Roblox, der auf diese Popularität profitieren wollte, beinhaltete den Tanz in einer Zusammenarbeit mit Charli XCX für ihr Spiel "Kleid zu beeindrucken", einen kreativen Modewettbewerb innerhalb der Plattform.

Laut der in Kalifornien eingereichten und von Polygon gemeldeten Klage wandte sich Roblox zunächst an Heyer, um den "Apple Dance" für die Veranstaltung zu lizenzieren. Heyer war offen für die Idee, nachdem er zuvor den Tanz nach Fortnite und Netflix mit unterschriebenen Vereinbarungen lizenziert hatte. Es wurde jedoch keine endgültige Vereinbarung mit Roblox erzielt, bevor sie während der Veranstaltung das "Apple Dance" -Mote zum Verkauf veröffentlichten.

Heyer behauptet, dass Roblox über 60.000 Einheiten der "Apple Dance" -Reemote verkauft und rund 123.000 US -Dollar Einnahmen erzielte. In der Klage wird behauptet, dass die Emote, obwohl sie Teil eines Charli XCX -Ereignisses ist, nicht mit dem Lied oder Künstler gebunden ist und daher Heyers geistiges Eigentum bleibt. Die Klage berechnet Roblox wegen Urheberrechtsverletzung und ungerechtfertigte Anreicherung, um die Gewinne der Emote, zusätzliche Schäden wegen Schäden an Heyers Marke und Rechtskosten zu beantragen.

In einem Update erklärte Heyers Anwalt Miki Anzai: "Roblox hat mit Kelleys IP ohne unterschriebene Vereinbarung vorangetrieben. Kelley ist ein unabhängiger Schöpfer, der für ihre Arbeit fair entschädigt werden sollte, und wir sahen keine andere Option als, um dies zu beweisen.